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Für Hotelbetreiber, Hotelgruppen und Franchisenehmer
Die externe Rechtsabteilung für Ihre Hotels.
Arbeitsrecht, Miet- und Pachtverträge, Dienstleisterverträge, Gästefälle, Forderungen, Datenschutz – alle juristischen Themen Ihres Hotelbetriebs in einer Hand. Ohne dass Sie einen eigenen Justiziar einstellen müssen.
Jetzt Hotelrecht‒Check anfordern
Kostenfrei & unverbindlich · Antwort binnen 24 h
Vorname
Telefonnummer
Ihre Angaben behandeln wir anwaltlich vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter.
— UNSERE LEISTUNGEN
Alles, was Ihr Hotelbetrieb juristisch braucht – aus einer Hand.
Gästefälle & Haftung
Behauptete Diebstähle, Schäden, Beschwerden. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation, damit Ihr Team am Empfang arbeiten kann.
Forderungs-management & Inkasso
Offene Rechnungen, No-Show-Forderungen und die gerichtliche Durchsetzung, wenn es nötig wird.
Arbeitsrecht im Hotel
Arbeitsverträge, Abmahnungen, Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Schulung Ihrer HR-Abteilung. Wir kennen die Vertragsformen der Hotellerie aus eigener Praxis.
Miet- & Pachtrecht der Hotelimmobilie
Mietminderung, Mängel, Nebenkostenabrechnung und Auseinandersetzungen mit Eigentümern und Vermietern.
Dienstleister- & Lieferantenverträge
Prüfung, Neuverhandlung und ein Standardvertrag für Wartung, Handwerk, Technik und IT, der nicht zu Ihren Lasten ausfällt.
Hotelübernahme & Betreibervertrag
Von der Vertragsverhandlung über die Übergabe und den laufenden Betrieb bis zur Rückführung nach Vertragsende.
— TYPISCHE SITUATIONEN
Situationen, die wir jede Woche lösen.
Recht wird im Hotel meistens erst zum Thema, wenn es schon brennt. Genau dann brauchen Sie keinen Anwalt, der sich erst in Ihre Branche einlesen muss.
Der Vermieter blockt
"Die Mängel an der Immobilie kosten uns Gäste – und im Mietvertrag ist die Minderung praktisch ausgeschlossen."
Wir prüfen Ihren Miet- oder Pachtvertrag, ordnen Ihre tatsächlichen Ansprüche ein und übernehmen die Auseinandersetzung mit dem Eigentümer, während Sie den Betrieb weiterführen.
Eine Kündigung wackelt
"Die Kündigung war formal nicht sauber, jetzt liegt die Kündigungsschutzklage auf dem Tisch."
Wir kennen die Arbeitsverträge, Schichtmodelle und Tarifstrukturen der Hotellerie. Wir vertreten Sie im Verfahren und bringen Ihre Vorlagen so in Ordnung, dass der nächste Fall nicht wieder entsteht.
Der Dienstleister sitzt am längeren Hebel
"Das Kassensystem läuft nicht, aber die Rechnungen kommen trotzdem."
Wir prüfen und verhandeln Ihre Verträge mit Dienstleistern, Wartungsfirmen und Handwerkern – und legen einen Standardvertrag an, der nicht zu Ihren Lasten geht.
Ein Gast behauptet etwas
"Der Gast sagt, aus dem Zimmer sei Geld verschwunden – und schreibt parallel eine Bewertung."
Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit Gast, Versicherung und gegnerischem Anwalt. Ihr Team bleibt am Empfang, statt Schriftsätze zu formulieren.
Ein Haus kommt dazu
"Wir wollen den Betrieb übernehmen – der Betreibervertrag liegt seit zwei Wochen ungelesen da."
Wir begleiten Übernahmen von der Prüfung und Verhandlung des Betreiber- oder Pachtvertrags über die Übergabe bis in den laufenden Betrieb. Wo wir Risiken sehen, sagen wir es vorher.
Der Systemvertrag drückt
"Die Vorgaben aus dem System passen nicht zu meinem Haus – und im Vertrag finde ich keinen Hebel."
Wir prüfen Franchise- und Systemverträge, ordnen Ihre tatsächlichen Spielräume ein und begleiten Verhandlung, Konflikt oder Beendigung.
Unser Ansatz · die externe Rechtsabteilung
Kein Anwalt auf Zuruf. Eine Rechtsabteilung, die Ihren Betrieb kennt.
Die externe Rechtsabteilung verbindet, was sonst getrennt ist: die schnelle Verfügbarkeit und Branchenkenntnis eines internen Juristen mit der uneingeschränkten Vertretungsbefugnis, der Berufshaftpflicht und der fachlichen Breite einer Kanzlei. Kein Urlaub, kein Krankheitsfall, keine Haftungslücke.
01
Status-Analyse
Wir prüfen Ihre juristischen Standards: Arbeits-, Miet- und Dienstleisterverträge, AGB, Datenschutz, Abläufe und Kommunikationswege.
02
Klarer Fahrplan
Wir sagen Ihnen, was tatsächlich Risiko ist und was warten kann – inklusive einer offenen Einschätzung der zu erwartenden Kosten.
03
Laufende Betreuung
Danach sind wir Ihre Rechtsabteilung: ein Ansprechpartner, kurze Wege, feste Stundensätze.
— SO LÄUFT ES AB
In drei Schritten zur eigenen Rechtsabteilung – ohne eigene Rechtsabteilung.
HOTELRECHT-CHECK
Kostenfrei, rund 30 Minuten. Telefonisch oder per Video. Sie schildern die Situation, wir ordnen sie ein – offen und ohne juristische Spitzfindigkeiten.
EINSCHÄTZUNG
Wir bewerten Ihren Fall und schätzen den zu erwartenden Aufwand ein. Sie wissen vorher, worauf Sie sich einlassen.
ÜBERNAHME
Akuter Fall, einzelnes Mandat oder laufende Betreuung als Ihre externe Rechtsabteilung. Den Umfang entscheiden Sie.
— IHR ANSPRECHPARTNER
Frank Wilmesmeyer
Bankkaufmann, Volljurist, Rechtsanwalt. Ab 2002 Aufbau und später Leitung der Rechtsabteilung der Gebau-Gruppe, ab 2005 Rechtsabteilung der Lindner Hotels AG, seit 2011 eigene Kanzlei mit Schwerpunkt Hotel- und Immobilienrecht.
Wir bewerten Chancen und Risiken eines Mandats schon im Vorfeld, schätzen die Kosten ein und beraten offen – ohne juristische Spitzfindigkeiten. Ich habe selbst in einer Hotel-Rechtsabteilung gesessen. Ich weiß, wie Ihre Abläufe funktionieren, bevor Sie sie mir erklären müssen.
Rechtsanwalt
Mitglied im Rechtsausschuss des Hotelverbands Deutschland
— HÄUFIGE FRAGEN
Antworten auf das, was zuerst gefragt wird.
1. Was ist der Hotelrecht-Check genau?
2. Was genau ist die externe Rechtsabteilung?
3. Was kostet das?
4. Ab welcher Größe lohnt sich das?
5. Wir haben schon eine Kanzlei. Warum wechseln?
6. Wie schnell sind Sie erreichbar?
7. Sind Sie bundesweit tätig?
8. Können Sie auch einen einzelnen Fall übernehmen?
9. Betreuen Sie auch Franchisenehmer?
NÄCHSTER SCHRITT
Je länger Sie Ihre rechtlichen Probleme ignorieren, desto teurer wird die Lösung.
Ein schlecht verhandelter Vertrag mit Vermieter, Dienstleister oder Franchisegeber kostet einen Hotelbetrieb schnell mehr als jede Beratung. Sprechen Sie mit uns, bevor die Frist läuft.